Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2024
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach einem Grundbeitrag (passiv) und einem zusätzlichen Spartenbeitrag (aktiv).
Übertrifft bei Familien der Grundbeitrag den Familienbeitrag, so wird der Familienbeitrag zuzüglich der einzelnen Spartenbeiträge herangezogen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach einem Grundbeitrag (passiv) und einem zusätzlichen Spartenbeitrag (aktiv).
Übertrifft bei Familien der Grundbeitrag den Familienbeitrag, so wird der Familienbeitrag zuzüglich der einzelnen Spartenbeiträge herangezogen.
Grundbeitrag (jährlich) | zusätzlich Spartenbeitrag (jährlich) | |
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | 21,00 € | 15,00 € |
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18.Lebensjahr | 30,00 € | 20,00 € |
Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr | 40,00 € | 40,00 € |
Erwachsene Ehepartnerbeitrag |
50,00 € 45,00 € |
50,00 € 50,00 € |
Familienbeitrag (Erwachsene, Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 110,00 € | Je Mitglied und Zugehörigkeit |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag (01.01. des Jahres) bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt,
ist der für das Mitglied festgesetzte Betrag zu entrichten.
SV Rasch
-Vorstandschaft-